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   OVG Hamburg, 24.02.1997 - Bf III 53/95   

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https://dejure.org/1997,5447
OVG Hamburg, 24.02.1997 - Bf III 53/95 (https://dejure.org/1997,5447)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.1997 - Bf III 53/95 (https://dejure.org/1997,5447)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 1997 - Bf III 53/95 (https://dejure.org/1997,5447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Uneheliches Kind; Polen; Heimatrecht des Vaters; Nacherklärungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 289
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Dagegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 08.06.1983, FamRZ 1983, 887 ff. = MDR 1984, 38 ff.), dem das Gericht folgt, unbeschadet der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 17 Nr. 5 RuStAG 1913 der - vorübergehende - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Legitimation jedenfalls im Hinblick auf die am 01.01.1975 in Kraft getretene Übergangsregelung in Art. 3 RuStAÄndG 1974 verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Ob eine nach deutschem Recht wirksame Legitimation des Kindes im Sinne von § 17 Nr. 5 RuStAG 1913 und Art. 3 Abs. 1 S. 2 RuStAÄndG 1974 vorliegt, ist unter Beachtung der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts zu beurteilen (BGH, Urt. v. 08.06.1983, a.a.O.; Marx: GK-StAR GW § 17 RuStAG Rdnr. 56 m.w.N.; Makarov/von Mangoldt, a.a.O., § 17 Rdnr. 13; Reinhard Marx, a.a.O., § 17 Rdnr. 23; vgl. Palandt, BGB 61. Aufl., EGBGB 19 Rdnr. 8 u. EGBGB 13, Rdnr. 1 ff. m.w.N.).

    Gegen die Anknüpfung an das Recht des Mannes bestehen insoweit keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH, Beschl. v. 08.06.1983, a.a.O., m.w.N.; offengelassen in BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, a.a.O.,).

    Die Vorfrage in Art. 1556 griechisches ZGB, ob die Eltern eine gültige Ehe geschlossen haben, ist mit der herrschenden Meinung selbständig anzuknüpfen (vgl. dazu BGHZ 43, 213, 218 ff.; offengelassen in BGH, Beschl. v. 08.06.1983, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 09.07.1986, FamRZ 1986, 984 ff. = NJW 1986, 3022; Bay. OLG, Beschl. v. 29.10.1999, FamRZ 2000, 699 = StAZ 2000, 45 ff.; vgl. zum Streitstand z. B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 22. Aufl., EGBGB 18 a. F., Anm. 2 u. 5 m.w.N.).

    Die gemäß § 31 PStG erfolgte Feststellung des Eintritts der Legitimation, die unter der Geltung des § 1721 BGB in der Fassung des FamRÄndG vom 11.08.1961 (BGBl. I S. 1221) getroffen worden war, hätte, auch wenn die Voraussetzungen für den Eintritt der Legitimation kraft Gesetzes nicht vorgelegen hätten, die Legitimationswirkung konstitutiv herbeigeführt (BGH, Urt. v. 08.06.1983, a.a.O., unter Hinweis auf Urt. v. 10.05.1968 - IV ZR 581/68 - LM BGB § 1721 Nr. 1).

    Aber auch ohne solche Feststellung wäre der Ehemann der Mutter des Klägers aufgrund seines vor dem Vormundschaftsgericht abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnisses vom 23.06.1970 als Vater des Kindes anzusehen, ohne dass es hierzu der Einwilligung des Kindes nach deutschem Recht bedurfte (Art. 12 Abs. 1 § 3 NEhelG; BGH, Urt. v. 08.06.1983, a.a.O., u. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.02.1997, a.a.O.,).

  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 C 5.05

    Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der

    So wie ein Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechender Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 17 Nr. 5 RuStAG nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht mehr eintreten konnte (so zu Recht BGH, Beschluss vom 8. Juni 1983 - IVb ZB 637/80 - unter III. 2. b aa, NJW 1984, 562 ), so konnte auch ein Art. 3 Abs. 2 GG widersprechender Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 17 Nr. 5 RuStAG nach dem Ablauf des 31. März 1953 (Art. 117 Abs. 1 GG) nicht mehr eintreten (VG Stuttgart, Urteil vom 5. März 1997 - 7 K 4077/95 - StAZ 1997, 346; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, § 17 StAG Rn. 6; Makarov/ v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand 1985, § 17 RuStAG Rn. 10 und Art. 3 RuStAÄndG 1974 Rn. 15 - 21; a.A. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1983 a.a.O. unter III. 2 b bb; OVG Berlin, Urteil vom 13. September 1979 - V B 3.78 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 1997 - Bf III 53/95 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2003 - 11 K 3824/02 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 C 9.05

    Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der

    So wie ein Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechender Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 17 Nr. 5 RuStAG nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht mehr eintreten konnte (so zu Recht BGH, Beschluss vom 8. Juni 1983 - IVb ZB 637/80 - unter III. 2. b aa, NJW 1984, 562 ), so konnte auch ein Art. 3 Abs. 2 GG widersprechender Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 17 Nr. 5 RuStAG nach dem Ablauf des 31. März 1953 (Art. 117 Abs. 1 GG) nicht mehr eintreten (VG Stuttgart, Urteil vom 5. März 1997 - 7 K 4077/95 - StAZ 1997, 346; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, § 17 StAG Rn. 6; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand 1985, § 17 RuStAG Rn. 10 und Art. 3 RuStAÄndG 1974 Rn. 15 - 21; a.A. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1983 a.a.O. unter III. 2 b bb; OVG Berlin, Urteil vom 13. September 1979 - V B 3.78 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 1997 - Bf III 53/95 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2003 - 11 K 3824/02 - juris).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 9.05

    Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb;

    12 Demgegenüber ging der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 8. Juni 1983 (a.a.O.) unter III. 2 b bb (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 13. September 1979 V B 3.78 juris; OVG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 1997 Bf III 53/95 juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2003 11 K 3824/02 juris) entgegen seiner eigenen Rechtsauffassung, dass der gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende Staatsangehörigkeitsverlustgrund mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes unmittelbar entfallen sei (BGH a.a.O. unter III. 2. b aa) davon aus, dass der (von ihm lediglich unterstellt) gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstoßende § 17 Nr. 5 RuStAG nicht unmittelbar nach Art. 117 Abs. 1 GG mit Ablauf des 31. März 1953 außer Kraft getreten sei, sondern dass zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes eine Überleitungsregelung ausreiche, die nicht daran ansetze, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, da verfassungswidrig, mit der Legitimation gar nicht eingetreten sei, sondern lediglich eine Option auf Neuerwerb der Staatsangehörigkeit einräume.
  • BVerwG, 06.07.2006 - 5 C 5.05

    Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb;

    Demgegenüber ging der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 8. Juni 1983 (a.a.O.) unter III. 2 b bb (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 13. September 1979 - V B 3.78 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 1997 - Bf III 53/95 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2003 - 11 K 3824/02 - juris) - entgegen seiner eigenen Rechtsauffassung, dass der gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende Staatsangehörigkeitsverlustgrund mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes unmittelbar entfallen sei (BGH a.a.O. unter III. 2. b aa) - davon aus, dass der (von ihm lediglich unterstellt) gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstoßende § 17 Nr. 5 RuStAG nicht unmittelbar nach Art. 117 Abs. 1 GG mit Ablauf des 31. März 1953 außer Kraft getreten sei, sondern dass zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes eine Überleitungsregelung ausreiche, die nicht daran ansetze, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, da verfassungswidrig, mit der Legitimation gar nicht eingetreten sei, sondern lediglich eine Option auf Neuerwerb der Staatsangehörigkeit einräume.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der

    BGH, Beschluss vom 8.6.1983 - IV b ZB 637/80 -, a.a.O., 564; Hamb. OVG, Beschluss vom 24.2.1997 - Bf III 53/95 -, jurisweb; OVG Berlin, Urteil vom 13.9.1979 - V B 3.78 -, jurisweb; VG Augsburg, Urteil vom 9.10.2001 - 1 K 99.1087 - VG Karlsruhe, Urteil vom 10.9.2003 - 11 K 3824/02 -.
  • OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang;

    Unter Durchwanderer- oder Durchgangsheimen werden Unterkünfte für Aussiedler, Zuwanderer und Flüchtlinge verstanden (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 - sowie OVG Hamburg, Urt. v. 24.2.1997 - Bf III 53/95 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2003 - 19 A 3452/02
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Gerichtsbescheid zutreffend darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, OVG NRW, Beschluss vom 23. April 1998 - 25 A 312/97 - vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1997 - Bf III 53/95 -, juris, geklärt ist, dass jedenfalls der Amtsantritt des ersten nichtkommunistischen Regierungschefs in Polen am 24. August 1989 einen "rechtserheblichen historischen Markierungspunkt" darstellt, der die Anwendung des Art. 3 Abs. 7 Satz 2 RuStAGÄndG für die Zeit nach dem Amtsantritt ausschließt.
  • VG Köln, 20.02.2008 - 10 K 1056/06
    vgl. Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 24.02.1997 - Bf III 53/95 -, FamRZ 1998, 289.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.01.1997 - 12 WF 3/97   

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https://dejure.org/1997,6557
OLG Oldenburg, 20.01.1997 - 12 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,6557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.1997 - 12 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,6557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 1997 - 12 WF 3/97 (https://dejure.org/1997,6557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Maßgebliche Faktoren für die Höhe des den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalts; Fortschreibung eines höheren Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit; Aufgabe eines florierenden Geschäfts im Haus der ehelichen Wohnung; Herbeiführung einer räumlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliche Faktoren für die Höhe des den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalts; Fortschreibung eines höheren Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit; Aufgabe eines florierenden Geschäfts im Haus der ehelichen Wohnung; Herbeiführung einer räumlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1581, § 1603 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 289
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96   

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https://dejure.org/1997,7880
OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.02.1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 2, 3 § 1578
    Zur Frage der Aufnahme einer möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit - Ehefrau eines Arztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Diese - vom Kläger als Unterhaltsverpflichtetem darzulegenden und zu beweisenden (BGH, NJW 1990, 2810 f., 2812) - Voraussetzungen der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB liegen hier jedoch augenscheinlich nicht vor.

    Mit dieser Anrechnungszeit liegt die Beklagte zu 1) in einem Bereich, in welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint, soweit und solange sich dieser trotz den Umständen nach hinreichender Bemühungen nicht selbst unterhalten kann, und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, FamRZ 91, 307 f., und Urteil vom 28.3.1990, NJW 1990, 2810 f.; vgl. im Übrigen Wendl/Staudigl, aaO., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Zu Recht verweist der Kläger allerdings darauf, dass weitere Voraussetzung für die Berechtigung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten zu 1) deren trotz Einsatzes aller möglichen und zumutbaren Mittel erfolglose Bemühung um eine angemessene eigene Erwerbstätigkeit ist, wofür die Beklagte zu 1) die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, NJW-RR 1993, 898 f.).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Abgesehen davon, dass schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers noch nicht einmal die Ehe der Parteien als solche "kurz" im Sinne dieser Vorschriften war, weil darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich Ehezeiten im Bereich von bis zu zwei Jahren zu verstehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1990, 492 f., 495), verkennt der Kläger insbesondere, dass bei der im Rahmen der Prüfung einer etwaigen zeitlichen Befristung des Nachscheidungsunterhalts vorzunehmenden Billigkeitsabwägung nicht die bloße Ehedauer allein zu berücksichtigen ist; gemäß §§ 1573 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, 1578 Abs. 1 Satz 3 BGB steht dabei vielmehr die Zeit der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder der Ehedauer gleich, wobei hinsichtlich dieser Betreuungszeiten wiederum auf die Vollendung des 18. Lebensjahres der zu versorgenden Kinder abzustellen ist (vgl. Wendl/Staudigl, "Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis", 3. Aufl., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Mit dieser Anrechnungszeit liegt die Beklagte zu 1) in einem Bereich, in welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint, soweit und solange sich dieser trotz den Umständen nach hinreichender Bemühungen nicht selbst unterhalten kann, und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, FamRZ 91, 307 f., und Urteil vom 28.3.1990, NJW 1990, 2810 f.; vgl. im Übrigen Wendl/Staudigl, aaO., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.01.1996 - 10 UF 538/94

    Berufung des Unterhaltspflichtigen auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Dass die Beklagte zu 1) für die Zeit vor Juni 1996 - seit Erlass des abzuändernden Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25.1.1994 - nur in nicht nachprüfbarer Weise vorgetragen hat, sie habe sich auch damals, praktisch während der gesamten Dauer ihrer vom 1.12.1994 bis 30.11.1996 währenden ABM-Stelle, um einen anderweitigen, dauerhaften Arbeitsplatz bemüht, ist im Hinblick auf ihren nunmehrigen Aufstockungsunterhaltsanspruch ebenfalls unschädlich, weil schon die Erfolglosigkeit der zahlreichen Bemühungen im zweiten Halbjahr 1996 und der Umstand, dass in dieser Zeit und davor die Arbeitsverwaltung lediglich eine ABM-Stelle vermitteln konnte, zu dem Schluss führen, dass weitere Stellenbewerbungen der Beklagten zu 1) auch in diesem Zeitraum ohne Erfolg geblieben wären (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 963 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01

    Nachehelicher Unterhalt: Erforderliche Erwerbsbemühungen einer geschiedenen

    Vielmehr kann bei ungünstigen Verhältnissen auch eine geringere Anzahl ausreichen (vgl. Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, a.a.O Rndr. 620 mit Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere etwa OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289: ausreichend 40 Bewerbungsschreiben und 2 Inserate in 7 Monaten bei 47jährigen Arztehefrau nach 18 Jahren familiärer Tätigkeit).

    Allerdings wäre die Frage der beruflichen Weiterqualifikation ohnehin Thema eines etwaigen Einstellungsgesprächs geworden, so dass der Senat die - immerhin wahrheitsgemäße - Erwähnung im Bewerbungsanschreiben zwar möglicherweise als ungeschickt, letztlich aber als unschädlich bewertet (vgl. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289) Soweit die Beklagte keinen konkreten Bezug zu den annoncierten Stellen hergestellt hat, ist zu sehen, dass die Stellen, auf die sich die Beklagte beworben hat, auch wenig dafür hergaben, irgendeinen individuellen, konkreten Bezug herzustellen.

  • KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01

    Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen";

    Von einem Arbeitssuchenden kann dabei grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden (OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.: 20-30 Bewerbungsschreiben pro Monat können im Einzelfall zumutbar sein; BGH FamRZ 1986, 885; vgl. OLG Thüringen FamRZ 1999, 1523; unter ungünstigeren Verhältnissen mag eine geringere Anzahl ausreichen: OLG Bamberg FamRZ 1998, 289; OLG Dresden FamRZ 1997, 836).
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